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ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


das Kleingedruckte



ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Workwear Restyle


Artikel 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen WORKWEAR restyle und dem Kunden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von WORKWEAR restyle nicht anerkannt, es sei denn, die Parteien vereinbaren vor Auftragserteilung an uns ausdrücklich etwas anderes durch Übergabe an uns.

Artikel 2 Angebote und Kostenvoranschläge
Die von WORKWEAR restyle erstellten Angebote sind unverbindlich und 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Die in den Angeboten und Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Artikel 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von WORKWEAR restyle oder den Beginn der tatsächlichen Ausführung durch WORKWEAR restyle zustande. Gegebenenfalls gilt die Rechnungsstellung durch WORKWEAR restyle als schriftliche Auftragsbestätigung, mit der Maßgabe, dass die teilweise Rechnungsstellung einer Bestellung keine Bestätigung des restlichen Teils der Bestellung bedeutet.

Artikel 4 Vertretung
Mitteilungen von Vertretern und anderen Mitarbeitern von WORKWEAR restyle sind für WORKWEAR restyle nur verbindlich, wenn diese Mitteilungen von WORKWEAR restyle schriftlich (per E-Mail) bestätigt wurden.

Artikel 5 Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung
WORKWEAR restyle ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung oder Weiterlieferung vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird dieser Anforderung auf erstes Anfordern nicht nachgekommen, ist WORKWEAR restyle berechtigt, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet ihres Anspruchs auf Ersatz der ihr dadurch entstandenen Schäden, Kosten und Zinsen.

Artikel 6 Lieferzeiten
Bei der vereinbarten Lieferzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Kunde daher WORKWEAR restyle schriftlich in Verzug setzen, wobei WORKWEAR restyle eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen einzuräumen ist, um seinen Verpflichtungen nachzukommen (mit Ausnahme von Sonderanfertigungen).
Für Standardlagerprodukte benötigen wir 5 Werktage von Schweden in die Niederlande.
Für speziell angefertigte Kleidung beträgt die Standardzeit nach Genehmigung der Auftragsbestätigung etwa 16 Wochen, ohne die Wartezeit für Druckvorlagen, Markenzeichen, Logos und Warenabfertigung.

Artikel 7 Lieferung
WORKWEAR restyle ist nicht zur Lieferung verpflichtet und kann Bestellungen stornieren, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferung angenommener Bestellungen erfolgt vom Lager von WORKWEAR restyle in Schweden oder vom Lager in den Niederlanden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber. Sofern eine der Bedingungen in den Lieferbedingungen vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bedingungen. WORKWEAR restyle ist berechtigt, die verkauften oder verarbeiteten Artikel in Teilen zu liefern. Wird die Ware in Teilen geliefert, ist WORKWEAR restyle berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte oder verarbeitete Ware in dem Zeitpunkt abzunehmen, in dem sie ihm übergeben bzw. ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, erfolgt die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall schuldet der Kunde alle zusätzlichen Kosten, darunter in jedem Fall auch die Lagerkosten. Bei speziell angefertigter oder PMS-gefärbter Kleidung darf WORKWEAR restyle 10 % mehr oder weniger liefern.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
Die von WORKWEAR restyle gelieferten Waren bleiben Eigentum von WORKWEAR restyle, bis der Kunde alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit WORKWEAR restyle geschlossenen Verträgen erfüllt hat:
1. Die Gegenleistung(en) im Hinblick auf den/die gelieferte(n) Gegenstand(e) selbst.
2. Jegliche Ansprüche aufgrund der Nichteinhaltung der Vereinbarung(en) durch den Käufer.
Von WORKWEAR restyle gelieferte Waren, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 unterliegen, dürfen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußert werden. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommen wird, ist WORKWEAR restyle berechtigt, gelieferte Waren, an denen der Eigentumsvorbehalt beim Kunden oder bei Dritten, die die Waren für den Kunden oder Dritte verwahren, besteht, zurückzunehmen Parteien, die die Ware für den Kunden zur Abholung bereithalten oder abtransportieren lassen. Der Kunde ist in dieser Hinsicht zur uneingeschränkten Mitwirkung verpflichtet, vorbehaltlich einer Strafe von 10 % des von ihm geschuldeten Betrags pro Tag. Sofern Dritte an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ein Recht begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, WORKWEAR restyle hierüber so schnell wie möglich zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich auf erstes Anfordern von WORKWEAR restyle:
1. die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme bereitzuhalten;
2. alle Ansprüche des Auftraggebers gegen Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an WORKWEAR restyle in der in Art. 3:239 BW;
3. Zur Verpfändung der Forderungen, die der Kunde gegen seine Abnehmer beim Weiterverkauf der von WORKWEAR restyle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in der in Art. 3:239 BW;
4. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Eigentum von WORKWEAR restyle kennzeichnen;
5. Die sonstigen Mitwirkungsmöglichkeiten umfassen alle angemessenen Maßnahmen, die WORKWEAR restyle ergreifen möchte, um sein Eigentumsrecht an den Waren zu schützen, und die den Kunden nicht unzumutbar in seiner normalen Geschäftstätigkeit behindern.
Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels hat WORKWEAR restyle das Recht, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. Darüber hinaus behält sich WORKWEAR restyle das Recht auf vollständigen Ersatz von Schäden, Kosten, Zinsen und entgangenem Gewinn vor.

Artikel 9 Zurückbehaltungsrecht
Soweit sich der Vertrag zwischen WORKWEAR restyle und dem Auftraggeber auf die Verarbeitung von Waren des Auftraggebers oder Dritter durch WORKWEAR restyle erstreckt, ist WORKWEAR restyle unbeschadet einer anderen abschließenden Regelung berechtigt, der Pflicht zur Lieferung dieser (verarbeiteten) Waren nachzukommen. die Ware zurückzustellen, bis der Kunde die Forderungen von WORKWEAR restyle vollständig beglichen hat.

Artikel 10 Preiserhöhung
WORKWEAR restyle ist berechtigt, nach Vertragsschluss eintretende Preiserhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Nur wenn die Preiserhöhung 15 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass der Kunde Schadensersatz verlangen kann.

Artikel 11 Geistiges Eigentum
Der Kunde gewährleistet, dass bei der Vertragserfüllung durch WORKWEAR restyle und insbesondere durch die Vervielfältigung oder Veröffentlichung der vom Kunden erhaltenen Gegenstände, wie z. B. Modelle, Zeichnungen, Fotoaufnahmen, Lithographien usw., keine Rechte Dritter verletzt werden dergleichen, insbesondere im Hinblick auf geistiges Eigentum. Der Kunde stellt WORKWEAR restyle von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt WORKWEAR restyle stets der Berechtigte des Urheberrechts, das an den von ihr im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werken, wie z. B. Modellen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Fotoaufnahmen, Lithographien und Filmen, entsteht Ohne schriftliche Genehmigung von WORKWEAR restyle darf die Vervielfältigung nicht erfolgen.

Artikel 12 Haftung
Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens WORKWEAR restyle vorliegt oder sich aus diesen Bedingungen nichts Gegenteiliges ergibt, haftet WORKWEAR restyle nicht für Schäden, ausdrücklich auch für Folgeschäden, die infolge eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung dieser Bedingungen entstehen die WORKWEAR restyle auferlegten Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder aus einer rechtswidrigen Handlung von WORKWEAR restyle oder von Personen ergeben, für die WORKWEAR restyle rechtlich haftbar gemacht werden kann. Der Kunde stellt WORKWEAR restyle von allen Schäden frei, die WORKWEAR restyle infolge von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags durch WORKWEAR restyle erleiden. Wenn und soweit die Bestimmungen der vorstehenden Absätze dieses Artikels nicht geltend gemacht werden können, haftet WORKWEAR restyle niemals für einen Betrag, der höher ist als der (Mit-)Rechnungsbetrag, auf den WORKWEAR restyle dem Kunden im Rahmen des Vertrags Anspruch hat.

Artikel 13 Reklamationen und Rückgaben
Reklamationen und Rücksendungen müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich an WORKWEAR restyle übermittelt werden. Nach Ablauf dieser Frist entstehen für WORKWEAR restyle keinerlei Verpflichtungen aus etwaigen Reklamationen des Kunden. Auch bei rechtzeitiger Reklamation durch den Käufer bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung und Annahme erteilter Bestellungen bestehen. Eine Rücksendung der Ware an WORKWEAR restyle ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung (mittels Bestätigung der Widerrufs- oder Rücksendenummer von WORKWEAR restyle) möglich.

Artikel 14 Zahlung
Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 5 und 9 muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, 1. Mittels gesetzlichem Zahlungsmittel in den Büros von WORKWEAR restyle; 2. Durch Überweisung des fälligen Betrages auf das Bankkonto von WORKWEAR restyle wird dieser ermittelt. Nach Ablauf von 15 Tagen nach Rechnungsdatum kommt der Kunde in Verzug; Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Zinsen auf den geschuldeten Betrag in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung des Kunden werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig. Die Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen in erster Linie immer der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie der Begleichung fälliger und zahlbarer Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 15 Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und nicht auf WORKWEAR restyle zurückzuführen sind. Hierzu zählen auch (wenn und soweit diese Umstände die Einhaltung unmöglich machen oder angemessen erschweren): Streiks in anderen Unternehmen als denen von WORKWEAR restyle, wilde Streiks oder politische Streiks im Unternehmen von WORKWEAR restyle, ein allgemeiner Mangel an benötigten Rohstoffen und anderes Lieferungen oder Leistungen, die zur Erreichung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, unvorhersehbare Stagnationen bei Lieferanten oder sonstigen Dritten, von denen WORKWEAR restyle abhängig ist, sowie allgemeine Transportprobleme. WORKWEAR restyle ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die einer (weiteren) Einhaltung entgegenstehen, eintreten, nachdem WORKWEAR restyle seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen. Während höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von WORKWEAR restyle ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch WORKWEAR restyle aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 30 Tage an, sind sowohl WORKWEAR restyle als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht besteht. Wenn WORKWEAR restyle zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob er dies getan hätte betraf einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 16 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten
Befindet sich der Kunde in Verzug oder kommt er einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, gehen alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Durchsetzung der Zahlung entstehen, zu Lasten des Kunden. In jedem Fall schuldet der Kunde 10 % der Hauptsumme, mindestens jedoch 115 €. Sofern WORKWEAR restyle nachweist, dass ihr höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind diese ebenfalls erstattungsfähig. Der Kunde schuldet WORKWEAR restyle die WORKWEAR restyle entstehenden Rechtsverfolgungskosten in jedem Fall, es sei denn, diese sind unangemessen hoch. Dies gilt nur, wenn WORKWEAR restyle und der Kunde ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einem Vertrag führen, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, und eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird, in der sich der Kunde ganz oder überwiegend im Unrecht befindet. Sollte WORKWEAR restyle gezwungen sein, beim Kunden Insolvenz anzumelden, schuldet der Kunde neben der Hauptsumme und den Zinsen auch alle mit dem Insolvenzantrag verbundenen Kosten. Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht die Rechte von WORKWEAR restyle, Ersatz für erlittenen Schaden, Zinsen, Kosten und entgangenen Gewinn zu fordern.

Artikel 17 Gerichtsstandswahl
Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit des Bürgerrechts werden alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und WORKWEAR restyle, sofern das Gericht zuständig ist, vom Gericht in Arnheim entschieden. WORKWEAR restyle bleibt jedoch berechtigt, den Kunden vor dem nach dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Vertrag zuständigen Gericht zu verklagen.

Artikel 18 Rechtswahl
Für alle Verträge zwischen WORKWEAR restyle und dem Kunden gilt niederländisches Recht.

Artikel 19 Änderungen der Bedingungen
WORKWEAR restyle ist berechtigt, Änderungen dieser Bedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Kraft. WORKWEAR restyle wird der Gegenpartei die geänderten Bedingungen rechtzeitig übermitteln. Sofern kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, werden Änderungen gegenüber dem Kunden wirksam, sobald sie ihm mitgeteilt wurden.

Artikel 20 Registrierung, Kundendaten und Login-Codes
Um die Dienste nutzen zu können, muss sich der Kunde über die Website registrieren. Nachdem WORKWEAR restyle den Kunden freigegeben hat, erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail und der Kunde kann die Dienste nutzen. Sämtliche Angaben, die der Kunde bei der Registrierung gegenüber WORKWEAR restyle macht, müssen korrekt und vollständig sein. Der Kunde ist verpflichtet, die von WORKWEAR restyle zur Verfügung gestellten Login-Codes vertraulich und sorgfältig zu behandeln und diese nur autorisierten Mitarbeitern zugänglich zu machen. WORKWEAR restyle kann niemals haftbar gemacht werden, wenn unbefugte Dritte die Login-Codes des Kunden verwenden.

Artikel 20.1 Datenschutzerklärung
Für unsere ausführliche Datenschutzerklärung verweisen wir Sie gerne auf die Fußzeile unserer Website. oder besuchen Sie https://www.workwearrestyle.com/pages/privacybeleid

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